Robinson hat geschrieben:he76xe hat geschrieben:Straftatbestände:
Anketten an ein Gleis = Hausfriedensbruch.
Ausschotteren des Gleisbettes = Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung
Ich sehe da keine immer noch keine Gewalttat.
Na dann gib mal Deine Anschrift, wir rücken Dir mal mit 100 Mann aufs Grundstück und verwüsten es.... mal sehen wie Du das dann siehst!
...zum "Ausschottern" gilt:
Transportgefährdung
vorsätzliche Gefährdung des Transportverkehrs, insbes. von Eisenbahn, Schiffahrt oder Luftfahrt; Gefahr für Leib und Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert, die durch Beschädigung, Beseitigung von Anlagen, Bereiten von Hindernissen, falsche Zeichen oder Signale u. ä. herbeigeführt wird. - Strafe: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre. Bei der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§§ 315, 315 a StGB).
LG
Hallo Robinson,
weshalb sollte man bei mir vor der Haustür demonstrieren ?
Bei uns ist weder ein Bahnhof geplant , noch wird ein Endlager errichtet oder ein Zwischenlager mit Atommüll in der Nähe.
Möchte dich mal sehen, wenn bei dir in unmittelbarer Nachbarschaft solche Planungen erfolgen und du vor vollendete Tatsachen gestellt wirst, weil die Wahlbeteiligung zu gering war
Ich denke du würdest um jeden Demonstranten froh sein, der deine Interessen dann unterstützt
Die Bauern im Wendland und Anwohner andernorts sind jedenfalls froh für die Unterstützung.
Super, deine Darlegeung des Gesetztes
zum Straftatbestand des Ausschotterns.
Ich würde so eine Handlung im Rahmen einer Demo auch nicht vornehmen
und die Strafe ist in meinen Augen auch rechtmäßig.
Noch was...und das für alle die hier lesen und schreiben.
Demonstration und Versammlungsfreiheit sind ein Grundrecht !!!
Gott sei Dank ..sage ich dazu !
Wenn ich hier lese wie Demonstranten, die sich einfach nur auf eine Straße setzen radikalisiert werden und ganz schnell mit anderen, die dabei Straftaten begehen in einen Topf geworfen werden, wir mir schlecht.
Kosten von Polizeieinsätzen bei Fussballspielen.....ich möchte mich berichtigen.
Am 15.11 2011 haben der DFB und das Innenministerium am runden Tisch beschlossen
dass die Kosten für die Sicherung von Fussballspielen durch die Polizei weiterhin der Steuerzahler zahlt,
weil Fussball ein Sportart von hohem öffentlichen Interesse ist.
Fazit: der Bürger hat ein Grundrecht auf Fussball.
VG
he76xe