Danke SeewolfPK das wäre ja nun geklärt.SeewolfPK hat geschrieben:Die Veröffentlichung eines Kennzeichens scheint i.O. zu gehen:
http://www.datenschutz.eu/urteile/Landg ... 70510.html
@TomS
HI Tom,TomS hat geschrieben: .................Stellplatzgebühr ist eine Holschuld und keine Bringeschuld!!!
Man muss dem Gast die Möglichkeit geben, seine Gebühr zu zahlen und zwar am Platz und nicht irgendwo anders.
Vor langer zeit war ich auf einem Stellplatz, dort stand ein Schild: zum Bezahlen kommen Sie bitte in die Touristinformation, die ca. 1,5 Kilometer vom Stellplatz entfernt war... Die warten heute noch auf mich...
Wenn es sich um einen kurzen Weg, z.B. zur Gaststätte oder Kasse vom Schwimbad handelt ok, aber lange Wege nein. Dann muss der Betreiber dafür sorgen, dass ich vor Ort zahlen kann.
Gruß
Tom
hier irrst Du dich gewaltig, SP Gebühren sind Bringschuld, denn Du hast die Leistung des SP Betreibers in Anspruch genommen. [clicklink=]http://www.kubiss.de/bildung/projekte/s ... /index.htm[/clicklink]
http://www.kubiss.de/bildung/projekte/s ... /index.htm
wie der SP Betreiber allen Gelegenheit gibt zu bezahlen ist nicht standadisiert sondern jedem SP Betreiber frei gestellt.
Wenn man das Vertrauen mißbraucht und nix in den Umschlag tut, dann fällt es auf uns alle zurück.
Ergo, der Betreiber wird an neue Möglichkeiten denken und evt. in eine Schranke investieren oder andere Möglichkeiten zur Kontrollmaßnahme, denn Betrüger/Zechpreller wird es immer wieder geben so lange die Erde sich dreht.
Diese Zusatzinvestition, wird der Betreiber dann über den Preis einholen langfristig und dadurch müssen alle mehr bezahlen, findest Du das in Ordnung?
schönen Tag noch