es ist ein Industriegebiet nicht innerortsfrieda hat geschrieben:Moin,
es gibt doch nun mal nur die 3 MöglichkeitenDie Parkwarntafel oder Standlicht an ... oder runter von der Strasse innerorts ...
Wobei die "Erkennbarkeit" von hinten meiner Meinung nach die wichtigere ist und auch ausreichend wäre ... aber es is nunmal so wies is
Parkwarntafel Wohnmobil
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
- frieda
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Hallo
,
wie sieht es denn mit den Leuchtstreifen am Fahrzeug aus? Die werden doch auch von den Lkw´s an Planen oder Ladeklappen angebracht.
Hatte bei unserem letzten Wohnmobil (3,85 zGG) diese3M Scotchlite Konturmarkierung angebracht (nur hinten) und hatte das Fahrzeug auch des öfteren Nachts vor dem Haus stehen (innerorts). Hatte keine Probleme mit der Polizei oder die hatten keine Lust sich damit zu befassen.
Würde mich jetzt auch mal interessieren ob das eine Möglichkeit wäre.

wie sieht es denn mit den Leuchtstreifen am Fahrzeug aus? Die werden doch auch von den Lkw´s an Planen oder Ladeklappen angebracht.
Hatte bei unserem letzten Wohnmobil (3,85 zGG) diese3M Scotchlite Konturmarkierung angebracht (nur hinten) und hatte das Fahrzeug auch des öfteren Nachts vor dem Haus stehen (innerorts). Hatte keine Probleme mit der Polizei oder die hatten keine Lust sich damit zu befassen.
Würde mich jetzt auch mal interessieren ob das eine Möglichkeit wäre.
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Wie die Warntafel auszusehen hat ist ganz klar geregelt:
Quote
Parkwarntafeln sind in zwei Ausführungen erhältlich:
Form A, ca. 423 x 423 mm groß, retroreflektierend,
Form B, ca. 282 x 282 mm groß, rückstrahlend,
jeweils im Winkel von 45 Grad rot-weiß gestreift,
wobei die Streifen 10 cm breit sind.
Unquote
Verstehe nicht warum sich aufgeregt wird, ist doch besser das Fahrzeug ganz klar kenntlich zu machen bevor da jemand reinfährt und sein Leben läßt.
Nur mal so als Gedanke.
...und wenn mir ein Händler gesagt hätte, damit kann man durch den Rhein fahren, wäre ich allerdings auch nicht durch den Rhein gefahren....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Shit happens.
Quote
Parkwarntafeln sind in zwei Ausführungen erhältlich:
Form A, ca. 423 x 423 mm groß, retroreflektierend,
Form B, ca. 282 x 282 mm groß, rückstrahlend,
jeweils im Winkel von 45 Grad rot-weiß gestreift,
wobei die Streifen 10 cm breit sind.
Unquote
Verstehe nicht warum sich aufgeregt wird, ist doch besser das Fahrzeug ganz klar kenntlich zu machen bevor da jemand reinfährt und sein Leben läßt.
Nur mal so als Gedanke.
...und wenn mir ein Händler gesagt hätte, damit kann man durch den Rhein fahren, wäre ich allerdings auch nicht durch den Rhein gefahren....
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Hi weiß es nicht ob es so ok ist Fahre mal die Woche zum TÜV und frag die malIzola697 hat geschrieben:Hallo,
wie sieht es denn mit den Leuchtstreifen am Fahrzeug aus? Die werden doch auch von den Lkw´s an Planen oder Ladeklappen angebracht.
Hatte bei unserem letzten Wohnmobil (3,85 zGG) diese3M Scotchlite Konturmarkierung angebracht (nur hinten) und hatte das Fahrzeug auch des öfteren Nachts vor dem Haus stehen (innerorts). Hatte keine Probleme mit der Polizei oder die hatten keine Lust sich damit zu befassen.
Würde mich jetzt auch mal interessieren ob das eine Möglichkeit wäre.
Hinten kann ich ja die Tafel für die Fahrräder hinhängen ( ist aber auch nicht nach Vorschrift)
Aber vorne geht das nicht ,wenn keiner was weis werde ich einen Anwalt beauftragen der dies klären soll.
Oder ich schreib mal unseren Verkehrsminister an,der muss es ja wissen

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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Hallo Christian so wie ich das sehe hast du die Tafeln ja an deinem Fahrzeug !Christian hat geschrieben:Wie die Warntafel auszusehen hat ist ganz klar geregelt:
Quote
Parkwarntafeln sind in zwei Ausführungen erhältlich:
Form A, ca. 423 x 423 mm groß, retroreflektierend,
Form B, ca. 282 x 282 mm groß, rückstrahlend,
jeweils im Winkel von 45 Grad rot-weiß gestreift,
wobei die Streifen 10 cm breit sind.
Unquote
Verstehe nicht warum sich aufgeregt wird, ist doch besser das Fahrzeug ganz klar kenntlich zu machen bevor da jemand reinfährt und sein Leben läßt.
Nur mal so als Gedanke.
...und wenn mir ein Händler gesagt hätte, damit kann man durch den Rhein fahren, wäre ich allerdings auch nicht durch den Rhein gefahren....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Shit happens.
Kannst du mir mal ein Bild schicken wie du das vorne gemacht hast.
So wie jetzt mein Wohnmobil da steht muss man schon blind sein um da reinzufahren
Nur mal zur Info ,es gibt aber immer wieder mal so super schlaue die einen belehren wollen
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- frieda
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
... so ists Rechtargoscamper hat geschrieben:...
Aber vorne geht das nicht ,wenn keiner was weis werde ich einen Anwalt beauftragen der dies klären soll.
...



... es will dich hier niemand "belehren" ... du hast "ne Frage gestelltargoscamper hat geschrieben:...
Nur mal zur Info ,es gibt aber immer wieder mal so super schlaue die einen belehren wollen
...



"Versuch" doch zumindest erst mal, sone Tafel zu bekommen und sieh dir das in echt an obs nicht doch geht ... Test macht kluch



Und nein,
ich hab keine Tafel an meinem Womo, nur falls du auf die Idee kommst nachzufragen


Gute Nacht

Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Shit happens.[/quote]
Hallo Christian so wie ich das sehe hast du die Tafeln ja an deinem Fahrzeug !
Kannst du mir mal ein Bild schicken wie du das vorne gemacht hast.
So wie jetzt mein Wohnmobil da steht muss man schon blind sein um da reinzufahren
Leider gibt es aber auch Unbelehrbare, die glauben, Gesetze seien nur für Andere da.
Ich stelle mir gerade vor, wie ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil
auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen.
Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Warnschild "verschandeln" wollte,
welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll.
Und der WOMO-Besitzer ? Der hat dann ein größeres Problem als nur sein schönes WOMO.
Shit happens.[/quote]
Hallo Christian so wie ich das sehe hast du die Tafeln ja an deinem Fahrzeug !
Kannst du mir mal ein Bild schicken wie du das vorne gemacht hast.
So wie jetzt mein Wohnmobil da steht muss man schon blind sein um da reinzufahren
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Leider gibt es aber auch Unbelehrbare, die glauben, Gesetze seien nur für Andere da.
Ich stelle mir gerade vor, wie ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil
auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen.
Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Warnschild "verschandeln" wollte,
welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll.
Und der WOMO-Besitzer ? Der hat dann ein größeres Problem als nur sein schönes WOMO.
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Nein ich habe keine Warntafeln an meinem Womo, weil ich den Luxus genieße, mein Womo auf meinem Privatgelände abzustellen.
Wenn Du Dein Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsraum stellst, musst Du Dich eben vorher informieren, wie man es richtig macht.
Wenn Du Dein Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsraum stellst, musst Du Dich eben vorher informieren, wie man es richtig macht.
- Heiko
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Re: Parkwarntafel Wohnmobil
Nachdem nun geklärt wurde wie ein WoMo auf unbeleuchteten Fahrbahnen i.g.O. abgestellt werden muss, sollte der eine oder andere auch gleich mal schauen, ob denn die Unterlegkeile und die Warnleuchte an Bord sind 
