hat alles was man braucht - nur leider ist der Preis mit fast 200 Euro auch schön hoch

Ich werde sie mir mal abspeichern und bei Bedarf drüber nachdenken






Am wenigstens dieser:Im vorliegenden Fall musste das Gericht ein behördliches Verbot jedoch wegen eines Formfehlers aufheben.
Fazit des Gerichts: Die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten sind höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis etwa für den Fall eines Unfalls.

 
 
 Scheibe Beifahrerseite eingeschlagen und  "nur" Lapy gestohlen sonst alles ganz geblieben.
  Scheibe Beifahrerseite eingeschlagen und  "nur" Lapy gestohlen sonst alles ganz geblieben.


 
  
 
 
 