Guckst du hier: (aus Wikipedia)Har-Pi hat geschrieben:Eben nicht, werter Rolf.rgk hat geschrieben:Dies mit dem "Richter wird es klären" ist so eine Sache. Den jetzigen Strafbefehl
hat ja auch schon ein Richter festgelegt.
Zur allgemeinen Erklärung: Ein Strafbefehl wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) verhängt und macht einem Ermittlungsverfahren nur ein Ende, wenn der Bestrafte keinen Einspruch erhebt.
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
Den Erlass eines Strafbefehls beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht. Zuständig ist der Strafrichter des Amtsgerichts.
Nach dem Gesetzeswortlaut könnten Strafbefehle auch beim Schöffengericht beantragt werden. Da aber gemäß § 25
§ 28 GVG das Schöffengericht erst dann zuständig ist, wenn es um die Ahndung von Verbrechen geht oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist, durch Strafbefehl eine derartige Strafe aber nicht festgesetzt werden darf, kommen Strafbefehle beim Schöffengericht nicht mehr vor. Die Erwähnung des Schöffengerichts ist rechtshistorisch zu begründen, da nach alter Rechtslage auch ein Strafbefehl beim Schöffengericht beantragt werden konnte und dieses auch zuständig dafür sein durfte.
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