Verbandskasten
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- cruiser1941
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Verbandskasten
@ All
die Polizei hat in der letzten Woche bei einer Kontrolle beim PKW den Verbandskasten sehen wollen.
Alles oK. Habe heute im WOMO den Verbandskasten nachgesehen, Ergebnis: zugelassen bis 12.2006.
Schnell für € 7,99 einen neuen gekauft, der bis 08-2013 zugelassen ist.
Dies nur mal als Anregung.
Was kostet es eigentlich mit einem abgelaufenen Verbandskasten unterwegs zu sein?
:inauge
die Polizei hat in der letzten Woche bei einer Kontrolle beim PKW den Verbandskasten sehen wollen.
Alles oK. Habe heute im WOMO den Verbandskasten nachgesehen, Ergebnis: zugelassen bis 12.2006.
Schnell für € 7,99 einen neuen gekauft, der bis 08-2013 zugelassen ist.
Dies nur mal als Anregung.
Was kostet es eigentlich mit einem abgelaufenen Verbandskasten unterwegs zu sein?
:inauge
- Petermännchen
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Re: Verbandskasten
10,oo EUR
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Re: Verbandskasten
wir haben gerade unsere Autos neu bestückt
das Verbandsmaterial (Mullbinden) lege ich zur Seite damit kann man super fixieren .

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- Tschuringa
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Re: Verbandskasten
Ich hab jetzt endlich mal den in unserem Astra ausgewechselt.
Der war schon so alt, da war überhaupt noch kein Datum drauf.
Den ganzen Kram von anderen Verbandskästen und was ich mal sonst bekommen habe,
hab ich jemandem aus dem Tierschutz geschickt. Die brauchen das immer mal wieder.
Das Zeug geht in ein Tierheim in Ungarn.
Der war schon so alt, da war überhaupt noch kein Datum drauf.

Den ganzen Kram von anderen Verbandskästen und was ich mal sonst bekommen habe,
hab ich jemandem aus dem Tierschutz geschickt. Die brauchen das immer mal wieder.
Das Zeug geht in ein Tierheim in Ungarn.
- Schlauchi
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Re: Verbandskasten
Guten Morgen Zusammen,
der Verbandskasten ist sicherlich eine notwendige Einrichtung, sollte sicherlich auch gut bestückt sein. Warum allerdings die Polizei laut ADAC 10 Euro kassieren darf/soll, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Im 34er der StVo steht: (für PKW)
(3)...............ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.
In der DIN 13164 steht aber nichts von einem MindesHaltbarkeitsDatum.
Es wurde auch immer mein Notfall-Koffer (bin ja ehrenamtlicher Sani) bemängelt, weil der anders aussah als der KFZ-Verbandskasten. Aber bei einer Kontrolle gab es das auch nur einmal:
(4)............................Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Beim zählen haben wir nämlich festgestellt, dass neben dem Beamtungsbeutel, dem Blutdruckmessgerät, Blutzuckergerät und sonstigem Material auch die DIN 134164 eingehalten war.
Viel wichtiger als ein Verbandskasten mit gültigem MHD ist eine regelmässige Erste-Hilfeausbildung oder ein Training. Also ich habe lieber einen infizierten Lebenden, als einen sterilen Toten. Aus einer weiteren persönlichen Sicht, sollte man auf die Beschaffenheit des Materiales (klebt der Wundschnellverband noch, klebt das Heftplaster noch, sind alle Umhüllungen unbeschädigt...) achten, als auf ein MHD oder ein CE Zeichen auf alle gewerblich genutzten Verbandsmaterialien.
Gruß Hans
der Verbandskasten ist sicherlich eine notwendige Einrichtung, sollte sicherlich auch gut bestückt sein. Warum allerdings die Polizei laut ADAC 10 Euro kassieren darf/soll, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Im 34er der StVo steht: (für PKW)
(3)...............ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.
In der DIN 13164 steht aber nichts von einem MindesHaltbarkeitsDatum.
Es wurde auch immer mein Notfall-Koffer (bin ja ehrenamtlicher Sani) bemängelt, weil der anders aussah als der KFZ-Verbandskasten. Aber bei einer Kontrolle gab es das auch nur einmal:
(4)............................Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Beim zählen haben wir nämlich festgestellt, dass neben dem Beamtungsbeutel, dem Blutdruckmessgerät, Blutzuckergerät und sonstigem Material auch die DIN 134164 eingehalten war.
Viel wichtiger als ein Verbandskasten mit gültigem MHD ist eine regelmässige Erste-Hilfeausbildung oder ein Training. Also ich habe lieber einen infizierten Lebenden, als einen sterilen Toten. Aus einer weiteren persönlichen Sicht, sollte man auf die Beschaffenheit des Materiales (klebt der Wundschnellverband noch, klebt das Heftplaster noch, sind alle Umhüllungen unbeschädigt...) achten, als auf ein MHD oder ein CE Zeichen auf alle gewerblich genutzten Verbandsmaterialien.
Gruß Hans
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- Enthusiast
- Beiträge: 729
- Registriert: Mo 6. Okt 2008, 14:12
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Re: Verbandskasten
Schlauchi hat geschrieben:Guten Morgen Zusammen,
der Verbandskasten ist sicherlich eine notwendige Einrichtung, sollte sicherlich auch gut bestückt sein. Warum allerdings die Polizei laut ADAC 10 Euro kassieren darf/soll, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Im 34er der StVo steht: (für PKW)
(3)...............ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.
In der DIN 13164 steht aber nichts von einem MindesHaltbarkeitsDatum.
Es wurde auch immer mein Notfall-Koffer (bin ja ehrenamtlicher Sani) bemängelt, weil der anders aussah als der KFZ-Verbandskasten. Aber bei einer Kontrolle gab es das auch nur einmal:
(4)............................Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Beim zählen haben wir nämlich festgestellt, dass neben dem Beamtungsbeutel, dem Blutdruckmessgerät, Blutzuckergerät und sonstigem Material auch die DIN 134164 eingehalten war.
Viel wichtiger als ein Verbandskasten mit gültigem MHD ist eine regelmässige Erste-Hilfeausbildung oder ein Training. Also ich habe lieber einen infizierten Lebenden, als einen sterilen Toten. Aus einer weiteren persönlichen Sicht, sollte man auf die Beschaffenheit des Materiales (klebt der Wundschnellverband noch, klebt das Heftplaster noch, sind alle Umhüllungen unbeschädigt...) achten, als auf ein MHD oder ein CE Zeichen auf alle gewerblich genutzten Verbandsmaterialien.
Gruß Hans
http://www.web-smilie.de/smilies/sonsti ... s/appl.gif http://www.web-smilie.de/smilies/sonsti ... s/appl.gif http://www.web-smilie.de/smilies/sonsti ... s/appl.gif
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- Observer
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- Registriert: Di 7. Okt 2008, 16:38
- Wohnmobil: CS Corona
Re: Verbandskasten
Zitat:
Vor dem 1.7.2000 in Gebrauch genommene Verbandskästen, die den DIN-Normen vom Dezember 1987 entsprechen, dürfen jedoch weiter benutzt werden.
Ich meine, dass Bußgeld wird fällig bei nicht vorhandenem/unzureichend bestücktem Kasten. Dem TÜV ist es zumindest egal, der weist zwar darauf hin, aber weiter hat es keine Bedeutung.
Was nicht heißen soll, dass man nicht ab und an zumindest das Pflaster mal tauscht, das verliert seine Klebefähigkeit am schnellsten.
Vor dem 1.7.2000 in Gebrauch genommene Verbandskästen, die den DIN-Normen vom Dezember 1987 entsprechen, dürfen jedoch weiter benutzt werden.
Ich meine, dass Bußgeld wird fällig bei nicht vorhandenem/unzureichend bestücktem Kasten. Dem TÜV ist es zumindest egal, der weist zwar darauf hin, aber weiter hat es keine Bedeutung.
Was nicht heißen soll, dass man nicht ab und an zumindest das Pflaster mal tauscht, das verliert seine Klebefähigkeit am schnellsten.
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- Enthusiast
- Beiträge: 3174
- Registriert: Mo 30. Jun 2008, 06:59
- Wohnmobil: ja
Re: Verbandskasten
cruiser1941 hat geschrieben: Was kostet es eigentlich mit einem abgelaufenen Verbandskasten unterwegs zu sein?
Moinmoin !
Das kostet absolut nix !
Wer jedoch ohne oder mit unvollständigem bzw. beschädigtem Verbandkasten angetroffen wird, muss mit einem Verwarnungsgeld i.H.v. EUR 5,00 (Busfahrer: EUR 15) rechnen.
Der Fahrzeughalter muss mit einem Verwarngeld i.H.v. EUR 10,00 (Busbesitzer EUR 25,00) rechnen.
Es fehlt an jeglicher rechtlichen Grundlage, ein Verwarngeld für einen abgelaufenen Verbandkasten zu erheben !
- frieda
- Enthusiast
- Beiträge: 3939
- Registriert: Di 7. Okt 2008, 15:06
- Wohnmobil: Plaste
- Kontaktdaten:
Re: Verbandskasten


Denn ich denke da mal wieder zuallererst an mich selbst

Wen wollt ihr denn zB "verantwortlich" machen, wenn ihr selbst mal in eurem Auto verunglückt und der "Ersthelfer", welcher zufällig vorbeikommt und euch helfen möchte (muss), muss ja noch nicht mal ein anderer Kraftfahrer sein (denn der hätte ja auch einen vollständigen und nicht abgelaufenen Verbandskasten dabei zu haben

Und schon daher sind die Kästen immer vollständig und brauchbar und Einmalhandschuhe drin und ne Alufolie - damit "ich" nicht friere wenn "ich" da mal am Strassenrand liegen sollte

Und natürlich auch für andere, wenns denn mal dazu kommen sollte, da würde ich auch den Kasten aufmachen und die Sachen benutzen, is klar. Aber anschliessend nicht vergessen: die verbrauchten Sachen wieder auffüllen! Ich glaube sogar, dass man solche "Kosten" vom Verunfallten seiner Versicherung wiederbekommt, wenn man denn unbedingt will.
Ich zB habe auch in meiner Motorradjacke, und nicht irgendwo unter der Sitzbank wo keiner dran kommt nach nem Sturz, zumindest dieses kleine Päckschen für die 1. Hilfe dabei.
Dies soll wie gesagt nur meine Sicht der Sache wiedergeben und euch lediglich als kleinen Denkanstoss dienen

