Dauerläufer hat geschrieben:womofreundin,
die Aussage von Lidl hat meines Erachtens keine Relevanz. Wenn Du die Einstellbedingungen (http://www.parkraumservice.de/PRS_Einst ... cheibe.pdf) anschaust, kommt mit dem Einfahren auf den Parkplatz und Abstellten des Fahrzeugs ein Mietvertrag zwischen Dir und der PRS Parkraum Service GmbH zustande und Du akzeptierst diese Bedingungen. Lidl ist da außen vor, die PRS kann die Sanktion verhängen.
Falls Lidl das nicht möchte, muss sie dafür sorgen, dass andere Bedingungen gelten und andere Schilder aufgehängt werden.
Ich glaube kaum, das sich diese AGB´s vor Gericht durchsetzen lassen würden.
Wie will jemand z.B. mit mir einen Vertag abschliessen von dem ich nichts weiss?