Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

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jion
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von jion »

Hallo Reiner,

Schade das es, bei deinen Bedenken zu Frankreich, gerade dich "erwischt" hat. Ich fahre seit vielen Jahren immer wieder nach und durch Frankreich, oft mehrmals im Jahr, und bisher, klopf auf Holz, noch nicht einmal eine Strafe aufgebrummt bekommen. Ich kann mir auch gut vorstellen, daß es dich sehr ärgert, aber trag es mit Fassung und Humor. Ich hoffe das dieses Ereignis euch dennoch nicht davon abhalten wird, die Vorzüge und Schönheiten dieses Landes zu genießen. Im November in die Normandie zu fahren ist auch schon ziemlich sportlich und gewagt, was das Wetter angeht, aber ich denke auch einmal das du vor verschlossenen CP und Stellplätzen ohne Betreuung stehen wirst.
Ich wünsche euch dennoch weiterhin eine schöne Zeit.
Europa
Tuppes
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von Tuppes »

schienbein hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 13:27...

Wenn am Straßenrand das 3,5t - Schild steht ...... ???

Mein B 524 hat ein z.GG von 3,5 t ... das tatsächliche Gewicht (komplett beladen) liegt geringfügig darunter.
Wir ziehen einen ungebremsten (750kg) Kofferanhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von (beladen) max. 500 kg .

Ist für uns die Durchfahrt verboten ???

Hallo schienbein  :hi:,

soweit ich weiß, gilt die Begrenzung (in deinem Beispiel) auf 3,5t für Kraftfahrzeuge. Da dein Anhänger zwar ein Fahrzeug aber kein Kraftfahrzeug ist, wird das Gewicht nicht hinzugerechnet - demnach dürftest du durchfahren. - Ich bin aber sicher, dass sich hier noch ein Experte melden wird, denn wozo haben wir zumindest einen ehemaligen Fahrlehrer in der Gruppe (hallo Heiko - klär uns alle doch ´mal auf). - Diese Frage ist v.a. auch für Gespannfahrer interessant, die z.B. über Brücken fahren wollen, die mit entsprechenden Schildern versehen sind. - Bin ´mal gespannt, ob meine Sichtweise bestätigt werden wird.
Grüße vom Tabellenführer ;).
Erhard (Tuppes)
 
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von schienbein »

Tach @tuppes ... ja an @Heiko hatte ich unter anderem auch schon gedacht , wollte ihm aber keine PN schicken, weil ich auch meine, daß der ein oder andere Gespannfahrer das auch gerne wissen möchte. ;) ... oder kannst du mal eben die französische Polemanzei fragen ? ;) ... :sarcastic_hand:
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von Tuppes »

Diese Frage hat mich nicht ruhen lassen. - Gefunden habe ich, dass, wenn das Zeichen 253 gesetzt ist (LKW auf weißem Grund, roter Rand - rundes Schild) es auch für Wohnmobile und Gespanne gilt. Ist es tatsächlich über 3,5t schwer, darf man nicht einfahren. - Tut man es trotzdem, kostet das 75,-Euro (und damit hätte Rainer in Frankreich mit 60,-€ Strafe noch ein "Schnäppchen" erwischt). Meine Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-durchfahrtsverbot/

 Nach der Straßenverkehrsordnung ist definiert, dass dies ein:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“
ist. Diese Definition beschränkt das Verbot nicht auf die LKW-Zulassung. Dies bedeutet, dass auch PKW oder Wohnmobile, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, diese Straßen nicht befahren dürfen.

Alles nicht so einfach!
Erhard (Tuppes)
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von Ulrike M. »

Hallo,

@tuppes: Das Ergebnis deiner Recherche bezieht sich auf die Situation in Deutschland, nicht wahr?

Beste Grüße,
Uli
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von schienbein »

Tja @tuppes (Tabellenführer) , wir haben es schon schwer ... bzgl. Gespann habe ich Cruisers Link so ähnlich verstanden ... war mir aber nicht ganz sicher ... es wird da wohl immer eine Unsicherheit bleiben.

:idea: ... hoffentlich auch bei der Polemanzei ! ;)
Europa
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von Tuppes »

Ulrike M. hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 18:36Hallo,

@tuppes: Das Ergebnis deiner Recherche bezieht sich auf die Situation in Deutschland, nicht wahr?

Beste Grüße,
Uli

Hallo Uli,
ja natürlich. Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Die angegebene Quelle (Bußgeldkatalog etc.) kann sich natürlich nur auf die Regeln in Deutschland beziehen. - Danke für die Nachfrage. - Habe nun auch gesehen, dass diese Frage auch in anderen Foren lebhaft und kontrovers geführt wird. Ich hoffe, dass, wie bereits weiter oben geäußert, ein Experte (hallo Heiko und andere) die Sache klarstellen wird.
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von Cruiser »

@schienbein
Vielleicht bist du, oder jemand aus deinem Bekanntenkreis, Mitglied beim ADAC. Dann kann man dort, per Mail, oder Telefon, mal anfragen wie es sich mit einem 3.5t Wohnmobil plus Anhänger verhält. 
schienbein
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von schienbein »

Danke @Cruiser ... gute Idee ! ... bin selbst Mitglied und werde da mal nachfragen.
luersi
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Re: Mal eine Frage an die Frankreichfans, mit Womos über 3,5 Tonnen

Beitrag von luersi »

hallo ,
war in den letzten Jahren sehr oft in Frankreich . Mein Fahrzeug hat 4,6 t und wenn ich mein Navi auf 4,6 t einstelle muß ich wahnsinnig weite Umwege fahren . Also auf 3,5 t eingestellt und bisher habe ich in Frankreich immer Glück gehabt . Der Stellplatz an der Küste wie z.B. St. Valery en ceux ist eigentlich nur für Fahrzeuge bis 3,5 t . Habe dort auch schon große Concord gesehen und bin dort auch schon einige male gewesen . Da hab ich wohl bisher immer Glück gehabt .
Ich werde aber auch in Zukunft weiter so verfahren . Wenn es mich dann irgendwann erwischt habe dann halt Pech gehabt .
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