So eben habe ich am WoMo die TÜV-Prüfung ohne Mängel bestanden (sehr Positiv).
Für die fällige Gasprüfung habe ich meine gesamte Tankflaschen-Anlage (10-Jahrestermin) ausgebaut und durch normale Flaschen ersetzt.
Neue LPG-Füllflasche(n) werde ich erst wieder einbauen, wenn wirklich alle neuen Vorschriften geklärt sind.
Etwas anderes:
Ich habe in YouTube einen Bericht gesehen, in dem der Tüv-Prüfer im Wohnmobil alles durchcheckte und dabei sämtliche Klappen und Schubladen überprüfte.
Die Frage, warum der Innenraum auf diese Art überprüft wird, gab er zur Antwort: "Wenn eine Schublade herausfällt oder eine Klappe sich öffnet und dort etwas herausfällt, kann man Erschrecken und damit die Aufmerksamkeit auf den Verkehr verlieren".
Nächster Punkt - bin ich ein Verbrecher? Schließlich transportiere ich in unserem Küchenblock einige Messer (Gesestzesmäßig eine Straftat).
Dazu würde es sich empfehlen, ein Lebensmittel-Chemiker muß vor Fahrtantritt den Inhalt der Lebensmittel überprüfen.
Es könnte ja sein, daß einem Fahrzeuglenker nach dem einnehmen einer Malzeit Übel wird (oder einen anderen Durchlauf hat) und er während der Fahrt aufsteht um die Toilette zu benutzen. Da hätte ich keine Probleme - habe ja einen Tempomaten.
Übrigens hat mein TÜV-Prüfer die Innenprüfung so nicht ausgeführt - lediglich die Abschaltfunktionen der Gasanlage überprüft.
Was darf - oder muss ein TÜV-Prüfer?
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Re: Was darf - oder muss ein TÜV-Prüfer?
Moin,
eine kleine Anmerkung...im Februar war ich zur Gasprüfung beim TÜV.
Dem Prüfer war die neue Regelung bekannt...."trotz" Tankflasche überhaupt kein Problem.
Mit Bändseln befestigt und Außenbetankung. Der Prüfer meinte, dass es Zeit wurde die unsinnigen Befestigungsregeln abzuschaffen.
Gruß
Rolf
eine kleine Anmerkung...im Februar war ich zur Gasprüfung beim TÜV.
Dem Prüfer war die neue Regelung bekannt...."trotz" Tankflasche überhaupt kein Problem.
Mit Bändseln befestigt und Außenbetankung. Der Prüfer meinte, dass es Zeit wurde die unsinnigen Befestigungsregeln abzuschaffen.
Gruß
Rolf
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Re: Was darf - oder muss ein TÜV-Prüfer?
sl hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 12:16 Moin,
eine kleine Anmerkung...im Februar war ich zur Gasprüfung beim TÜV.
Dem Prüfer war die neue Regelung bekannt...."trotz" Tankflasche überhaupt kein Problem.
Mit Bändseln befestigt und Außenbetankung. Der Prüfer meinte, dass es Zeit wurde die unsinnigen Befestigungsregeln abzuschaffen.
Gruß
Rolf
Hallo Rolf,
ich hatte ja bereits geschrieben, daß die 10 Jahresfrist für meine Füllflaschen abgelaufen war.
Ich hatte aber eine "Innenbetankung" an einem nach innen hermetisch abgesicherten Gaskasten.
Nun soll ich ein Loch in die Karosserie bohren um einen langen Füllschlauch von außen in diesen isolierten Gaskasten über ein zweites Loch einzuführen.
Bis jetzt habe ich noch keine Information erhalten, daß dies alles als "Gesetz" abgeschlossen ist.
Deshalb warte ich noch mit der Rückstellung auf Füllflaschen bis ich die letzten sicheren Informationen erhalten habe.
Gruß
Günter
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Re: Was darf - oder muss ein TÜV-Prüfer?
guela hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 11:53
Ich habe in YouTube einen Bericht gesehen, in dem der Tüv-Prüfer im Wohnmobil alles durchcheckte und dabei sämtliche Klappen und Schubladen überprüfte.
Solche YT-Videos nehme ich schon lange nicht mehr ernst. Da geht es letztendlich nur um clickbait und nicht mehr um eine sachliche Berichterstattung.
Was clickbait ist, das ist hier gut erklärt: https://praxistipps.chip.de/was-ist-cli ... ert_179534