zu 1.oldpitter hat geschrieben:1. Überholverbot gilt für KRAFTFAHRZEUGE (Faustregel: alles mit Motor)Andy hat geschrieben: Andere reden von LKWs, was gemäß StVO ein Womo > 3,5t ist (Wenigstens zum Teil - Überholverbot, etc).
Aber exakt ist, glaube ich: die Klasse N2 und N3 zur Nachrüstung, Wohnmobile sind in der Klasse M2und M3.
Ich hoffe, ich liege damit richtig.
2. Klassifizierung richtig![]()
Im Übrigen - Ich beziehe Gehalt vom TÜV.....
Leider hier so nicht richtig. Überholverbot (Verkehrszeichen 277 der StVO) bezieht sich auch auf Wohnmobile > 3,5t (leider).