Das was Du meinst ist eine unerlaubte Umrüstung der Scheinwerfer auf Xenon-Brenner. M.e. geht es hier um 'einfache' Leuchtmittel mit Hx-Fassung, die aufgrund einer Xenon-Vergütung eine bessere Lichtausbeute haben. Diese Glühlampen gibt es mit ABE und sind zum Einsatz in Standard-Scheinwerfern zugelassen!derspieder hat geschrieben: derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs.
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Jedoch wird aber auch ganz deutlich die Lichtfarbe verändert und das grelle Weiss ist lang nicht jedermans Sache. Die Blendgefahr ist sehr viel höher, weswegen man unbedingt seine Lampen ordentlich eingestellt haben muss und schon mit der richtigen Verwendung seiner Leuchtweitenregulierung vertraut sein sollte, um Bledung und damit Gefährdung auszuschliessen.
Hier sind Kurzprofile zu fast allen erhältlichen, zugelassenen (und z.T. auch nicht zugelassenen) Lampen, die in Deutschland verfügbar sind: http://www.fuers-auto.de/index.php?cat= ... ampen.html Die Preise sind m.e. auch ganz ok (obligatoricher Hinweis: Nicht mein Laden, kein Bruder, Schwager, Freund oder sonstiges- und wer nicht möchte, braucht nicht draufzuklicken
