Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

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camperfan
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von camperfan »

... da gibt es doch die bekannten Fernsehschrottis, die Ludolfs ....

[clicklink=]http://www.dieludolfs.de/[/clicklink]

Bei dem Lager, das die unterhalten, solltest Du doch etwas finden können, wenn der "Dicke" mal vom Küchenstuhl aufsteht - oder? :cool1

Bevor es keinen TÜV gibt, ruf doch dort mal an, vielleicht bekommst Du alles und kannst die Anfahrt in den Westerwald mit einem schönen Wochenende verbinden ;)

Viel Erfolg!
Gitte
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Gitte »

Guggi
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Guggi »

Hi Achim!

Bei meinem alten DUC hatte ich das gleiche Problem. Ich hätte auch kein Pickerl mehr bekommen.

Ich habe die Regulierung einfach ausgebaut und die Scheinwerfer mit Gewindestangen fixiert. Damit sind sie einstellbar und wurden bei der Überprüfung ohne Probleme abgenommen.

Bei uns in Österreich gilt, alles was eingebaut ist muß funktionieren.
Da die Leuchtweitenregulierung nicht mehr eingebaut war, hab ich dann das Pickerl bekommen.

Gebraucht hab ich die Leuchtweitenregulierung nie.

lG
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Achim
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Achim »

camperfan hat geschrieben:... da gibt es doch die bekannten Fernsehschrottis, die Ludolfs ....
Bekannt??? Nie gehört. Es siehr aber auch nicht so aus, als gäbe es auf deren Webseite ausser den Videos noch was richtiges zu kaufen.
gitte hat geschrieben:http://www.nill-gmbh.de/
Danke für den Tipp. Ich hab gleich mal dort angerufen. Im Augenblick haben sie nichts. Allerdings haben sie meine Telefonnummer aufgeschrieben. Falls ein Golf 2 reinkommt, will man mir Bescheid sagen. Mal sehen ob's stimmt...
Guggi hat geschrieben:Ich habe die Regulierung einfach ausgebaut und die Scheinwerfer mit Gewindestangen fixiert. Damit sind sie einstellbar und wurden bei der Überprüfung ohne Probleme abgenommen.
Das geht bei uns nicht, denn eine Leuchtweitenregulierung ist wohl vorgeschrieben.
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Guggi »

Hi Achim!

Steht die Leuchtweitenregulierung irgendwo in den Papieren?
Ist sie irgendwo vermerkt, dass sie eingebaut ist?

Hat es das Basisfahrzeug auch ohne gegeben?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Wenn überall nein, dann kann man sie mM nach ohne Probleme ausbauen.
Woher soll der TÜV wissen ob da eine eingebaut war?
Bei mir hat man bei einer normalen Kontrolle nicht einmal gesehen, dass je eine eingebaut war.

lG
Robinson
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Robinson »

Guggi hat geschrieben:Hi Achim!

Steht die Leuchtweitenregulierung irgendwo in den Papieren?
Ist sie irgendwo vermerkt, dass sie eingebaut ist?

Hat es das Basisfahrzeug auch ohne gegeben?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Wenn überall nein, dann kann man sie mM nach ohne Probleme ausbauen.
Woher soll der TÜV wissen ob da eine eingebaut war?
Bei mir hat man bei einer normalen Kontrolle nicht einmal gesehen, dass je eine eingebaut war.

lG
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist! Hat mein Vater mit einem Astra von 1992 und ich mit einem Fiesta von 1994 durch, beide Reimporte aus Österreich. Da heißt es Nachweisen, dass das Fahrzeug ohne war, also mit Identnummer und Schreiben vom Hersteller, dann aufs Regierungspräsidium, gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und dann auf die Zulassungsstelle. Dann wird es in der Zulassung eingetragen, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wie man sieht, ganz schön viel Papier...:
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Achim
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Achim »

Hallo zusammen,
gute Nachrichten: in der Böblinger Autoverwertung habe ich heute die Teile bekommen! Zumindest einen Teil davon. Ich habe jetzt zwei Stellmotoren (wobei einer vom Polo stammt und einer von einem Golf), den Kabelsatz aus dem Motorraum (den muss ich wohl erst zerlegen, denn da hängt noch einiges mehr dran), einen Regler fürs Armaturenbrett (von dem ich nicht weiß, wie ich ihn einbauen soll, denn eine Blende ist nicht dabei) und den Stecker mit 30cm Kabel von diesem Schalter. 15,-€ habe ich bezahlt. Jetzt kann die Bastelei also beginnen. Ich werde aber wohl noch einen anderen Drehschalter benötigen. Ob zwei unterschiedliche Motoren der Bringer sind, weiß ich auch noch nicht. Die Maße scheinen aber gleich zu sein.
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camperfan
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von camperfan »

Achim hat geschrieben:
camperfan hat geschrieben:... da gibt es doch die bekannten Fernsehschrottis, die Ludolfs ....
Bekannt??? Nie gehört. Es siehr aber auch nicht so aus, als gäbe es auf deren Webseite ausser den Videos noch was richtiges zu kaufen.
Ganz klare Bildungslücke :cool1

D-MAX!

Ich habe den Link eingesetzt - nicht wegen der Videos - sonder wegen der Telefonnummer. ;)

In der Regel haben die dort fast alles.

Es kostet nur einen Anruf.
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huskitorte
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von huskitorte »

Hallo Achim
ich denke mal wegen der unterschiedlichen Stellmotoren brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn sie gleich aussehen wird das schon passen.
Kommt bei VW und Co ja öfters vor das es baugleiche Teile sind.
Einen Sicherungshalter(oder wie das auch immer heißen mag) mit Sicherung um das Ganze abzusichern wirt du noch brauchen.
Wegen dem Schalter im Armaturenbrett muss man evtl. ein bischen mit Messer und Raspel arbeiten um einen VW-Schalter in die Steckplätze eines Fiat einzupasssen. ist aber machbar ohne das es stümperhaft aussieht.
Gruß Torsten
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Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !

Beitrag von Guggi »

Robinson hat geschrieben: In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist! Hat mein Vater mit einem Astra von 1992 und ich mit einem Fiesta von 1994 durch, beide Reimporte aus Österreich. Da heißt es Nachweisen, dass das Fahrzeug ohne war, also mit Identnummer und Schreiben vom Hersteller, dann aufs Regierungspräsidium, gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und dann auf die Zulassungsstelle. Dann wird es in der Zulassung eingetragen, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wie man sieht, ganz schön viel Papier...:
Hi!

Danke für die Info. Wieder was gelernt. ;-)

Heißt das jetzt, alle Autos in D müssen eine LWR eingebaut haben?

lG
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