Bei augenblicklicher Angabe von 27 Mio. als Steuerschuld ist von einem Kapitalertrag von mehr als 108 Mio. auszugehen. Wer jetzt die aktuellen Zinssätze in den veranlagten Jahren bei einer Privatbank in der Schweiz kennt, oder im eigenen Kontoauszug nachsehen kann

, weiß nun zumindest, über welche Beträge der liebe Uli verfügen konnte. Müsste meiner Meinung aber im hohen dreistelligen Millionenbereich gewesen sein.
Warum nach immer höher wachsenden Beträgen der hintzogenen Steuer der Herr noch auf freiem Fuß ist, kann ich nicht begreifen. Die zum Haftbefehl führende Summe ist doch inzwischen fast verneunfacht. Die gezahlte Kautionaber sicher nicht .
Ach noch so ein Gedanke: Da sich Uli H. ja immer ob seiner Spenden rühmt, von mir eine Annahme, die natürlich nicht belegbar ist.
Aber bei der Geldgeilheit des lieben Uli gehe ich davon aus, dass er für jede Spende eine Quittung verlangt hat und diese dann bei der Steuererklärung geltend gemacht hat. Genau so, wie er es nun nachweislich mit dem Verlustvortrag aus den 120 Millionen Verlust seines deutschen Kontos. Die daraus sich ergebenden ,mehr als 5 Millionen unberechtigt erhaltene Ausgleichszahlung sind ja auch Bestandteil der Klage.