Pego hat geschrieben:Wie schnell ein Automobil fahren kann spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, da können die Hersteller angeben was sie wollen, eine ABE und Typgenehmigung vorausgesetzt, wird dies dann auch so eingetragen und dokumentiert.
Also entschuldige mal, es spielt schon eine Rolle, ob ein Fahrzeug eine Typgenehmigung hat oder nicht, ohne dürfte es gar nicht auf die Straße. Und die Typgenehmigung gibt eben vor, wie schnell ein Fahrzeug (theoretisch!) fahren kann. Gewisse Abweichungen oder Toleranzen sind da sicher drin, aber das ist ja nicht die Frage. Da man aber irgendeine Orientierung braucht, welche Geschwindigkeit die Reifen verkraften, ist es doch geradezu
unumgänglich, in der Typgenehmigung und folglich auch in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit anzugeben! Das hat doch mit Bürokratie nix zu tun, das ist einfach eine technische Notwendigkeit, sonst wüsste kein Mensch, welche Reifen für welches Fahrzeug geeignet sind! Es geht doch nicht darum, wie schnell das Auto ist, sondern darum, wie schnell man mit welchen Reifen fahren darf oder nicht darf!