Achtung Italien-Urlauber.

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Pego
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von Pego »

Wie schnell ein Automobil fahren kann spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, da können die Hersteller angeben was sie wollen, eine ABE und Typgenehmigung vorausgesetzt, wird dies dann auch so eingetragen und dokumentiert. Die einzige rechtliche Relevanz ist die tatsächlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit, je nach Modell und in Deutschland nach der StVO, dieselbe wird allerdings bei uns nirgends eingetragen; Wozu auch? Dies regelt bei uns ganz eindeutig das Deutsche Verkehrsrecht in Anlehnung an das EU-Recht.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Bei Krafträdern wird in der Zul. Besch. Teil 1 unter 5 eingetragen wie schnell z.B. ein Kraftrad gefahren werden darf. Aber auch hier wird keine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben sondern die Faktoren < > !

Und nochmehr Bürokraten braucht kein Mensch...!

Timbuktu....? :lach1

Stimmt, da kriege ich kein Einreisevisum...! :lach1
rena
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von rena »

In meinem Fahrzeugschein steht aber unter dem Buchstaben "T" 134 km/h !! :?: :?:

Und bei dem Eintrag der Reifen habe ich ein Q am Ende.

Und meine Reifen haben auch ein Q drauf.

Versteh wer will - wir fahren nächste Woche nach Italien!

LG Rena
garibaldi
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von garibaldi »

rena hat geschrieben:In meinem Fahrzeugschein steht aber unter dem Buchstaben "T" 134 km/h !! :?: :?:

Und bei dem Eintrag der Reifen habe ich ein Q am Ende.

Und meine Reifen haben auch ein Q drauf.

Versteh wer will - wir fahren nächste Woche nach Italien!

LG Rena
Passt doch, wenn das Fahrzeug 134 kann und die Reifen bis 160 zugelassen sind ...

Komischerweise haben wir im Fahrzeugschein aber keine Buchstaben, sondern Ziffern ... die Höchstgeschwindigkeit steht bei Ziffer 6 ...
garibaldi
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von garibaldi »

Pego hat geschrieben:Wie schnell ein Automobil fahren kann spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, da können die Hersteller angeben was sie wollen, eine ABE und Typgenehmigung vorausgesetzt, wird dies dann auch so eingetragen und dokumentiert.
Also entschuldige mal, es spielt schon eine Rolle, ob ein Fahrzeug eine Typgenehmigung hat oder nicht, ohne dürfte es gar nicht auf die Straße. Und die Typgenehmigung gibt eben vor, wie schnell ein Fahrzeug (theoretisch!) fahren kann. Gewisse Abweichungen oder Toleranzen sind da sicher drin, aber das ist ja nicht die Frage. Da man aber irgendeine Orientierung braucht, welche Geschwindigkeit die Reifen verkraften, ist es doch geradezu unumgänglich, in der Typgenehmigung und folglich auch in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit anzugeben! Das hat doch mit Bürokratie nix zu tun, das ist einfach eine technische Notwendigkeit, sonst wüsste kein Mensch, welche Reifen für welches Fahrzeug geeignet sind! Es geht doch nicht darum, wie schnell das Auto ist, sondern darum, wie schnell man mit welchen Reifen fahren darf oder nicht darf!
Balluba
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von Balluba »

Winterreifen in Italien verboten
Achtung Italien-Urlauber: Polizei plant Reifen-Abzocke.

Was hat das ganze mit den Bestimmungen in Deutschland zu tun?? Es war doch die Rede von Italien oder???
Pego
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von Pego »

garibaldi hat geschrieben:
Pego hat geschrieben:Wie schnell ein Automobil fahren kann spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, da können die Hersteller angeben was sie wollen, eine ABE und Typgenehmigung vorausgesetzt, wird dies dann auch so eingetragen und dokumentiert.
Also entschuldige mal, es spielt schon eine Rolle, ob ein Fahrzeug eine Typgenehmigung hat oder nicht, ohne dürfte es gar nicht auf die Straße. Und die Typgenehmigung gibt eben vor, wie schnell ein Fahrzeug (theoretisch!) fahren kann. Gewisse Abweichungen oder Toleranzen sind da sicher drin, aber das ist ja nicht die Frage. Da man aber irgendeine Orientierung braucht, welche Geschwindigkeit die Reifen verkraften, ist es doch geradezu unumgänglich, in der Typgenehmigung und folglich auch in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit anzugeben! Das hat doch mit Bürokratie nix zu tun, das ist einfach eine technische Notwendigkeit, sonst wüsste kein Mensch, welche Reifen für welches Fahrzeug geeignet sind! Es geht doch nicht darum, wie schnell das Auto ist, sondern darum, wie schnell man mit welchen Reifen fahren darf oder nicht darf!
@garibaldi:

Welche Geschwindigkeit die Reifen verkraften wird in dem Geschwindigkeitsindex vorgegeben. Dazu bedarf es keine angebene technische Höchstgeschwindigkeit. Der Geschwindigkeitsindex ist da sehr viel genauer und expliziter. Das wiederum finde ich korrekt und dies entspricht sehr wohl auch dem EU-Verkehrsrecht.

Aber so ganz unrecht hast du nicht. Es gibt nach meinem Wissen zwei Ausnahmen und da korrigiere ich mich gerne:

Rechtlich relevant ist es sehr wohl, wie schnell ich mein Fahrzeug bewege, fahre ich damit schneller als die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit, kann dies sehr drastische Konsequenzen haben für mich.

Die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit ist eventuell auch niedriger angegeben als das Fahrzeug tatsächlich verkraften würde. Dies würde die Hersteller von Fahrzeugen bei einem technisch bedingten Versagen dann schadlos halten, wenn diese technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit von mir überschritten würde.

Das erteilen einer ABE oder Typgenehmigung obliegt dem KBA in Flensburg und wer dort mal vorstellig wurde, weiß wie schwer es ist, erfolgreich dort eine solche Prüfung zu bestehen. Insofern kam mir der Gedankensprung zum Feudalsystem oder auch der Kleinstaaterei vor der Gründung des 1. Deutschen Zollvereins von 1834...!

Und schönen Tag noch nach Vilshofen!

:D
Zuletzt geändert von Pego am Do 22. Mai 2014, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
Heiko
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von Heiko »

Hallo Pego,

das geht schon in die richtige Richtung:

Wenn man die BbH überschreitest verliert man den Versicherungsschutz.
garibaldi
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Re: Achtung Italien-Urlauber.

Beitrag von garibaldi »

Sehr schön, man muss nur lange genug diskutieren, dann findet man schon zusammen.
Was Italien angeht, da geht es eben auch gerade darum, dass man eben nicht mit Reifen, die für beispielsweise 160 km/h zugelassen sind, 180 fahen sollte. Wobei das natürlich rein hypothetisch ist, weil man ja in Italien sowieso nur 130 fahren darf.
Und genau deshalb glaube ich nicht, dass an der Sache ernsthaft was dran ist.v

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